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Stromvertrag

Ähnlich wie auch bei den Telekommunikationsanbietern haben mittlerweile auch die Stromanbieter unterschiedliche Stromprodukte und -verträge zur Auswahl. Wir wollen Ihnen kurz einige vorstellen:

Grundversorgung/Ersatzversorgung

Grundsätzlich ist es so, dass der Grundversorgungstarif bzw. die Ersatzversorung nur jeweils vom lokalen Strombetrieber (z.B. Ihrem Stadtwerk) angeboten werden kann, dem auch das Stromnetz gehört. Jeder Haushalt, der Strom bezieht in Deutschland, ist an ein Stromversorgungsnetz angebunden, das zu einem entsprechenden Netzbetreiber gehört. Da diesem Netzbetreiber das Netz und auch sozusagen Ihr Stromzähler gehört, liefert Ihnen dieser Betreiber auch den Strom aus, wenn Sie sich nicht selbst aktiv, um eine Alternative bemühen. Sobald Sie eine Alternative ausgewählt haben, bekommen Sie die dann fälligen Abrechnung -ab Vertragsbeginn- von Ihrem neün Anbieter, der durch eine Netznutzungsgebühr sich das Recht zur Nutzung der Stromleitungen zu Ihrem Haushalt erkauft. Wenn Sie also in eine neü Wohnung ziehen und sich nicht um einen anderen Anbieter kümmern, bekommen Sie trotzdem sofort Strom - nämlich vom ortansässigen Netzbetreiber bzw. Anbieter. Sie rutschen dann in die sogenannte Grundversorgung oder auch Ersatzversorgung genannt. Normalerweise ist der Grundversorgungstarif nicht der günstigste Tarif. Sie sollten sich daher aus eigenem Interesse über alternative Möglichkeiten erkundigen - z.B. beim gleichen Anbieter oder einem Anbieter, der Ihre Region beliefert. In der Regel sind Grundversorgungstarif monatlich kündbar, so dass Sie keine Probleme haben sollten recht zügig, in einen anderen Tarif oder gar zu einem anderen Stromanbieter wechseln zu können.

Obacht: Bitte kündigen Sie nicht selbst schriftlich bei Ihrem alten Versorger. Das übernimmt Ihr neuer Stromanbieter mit Ihrer Einwilligung! Machen Sie nur selbst per Schriftform vom Kündigungsrecht Gebrauch, wenn es um Sonderkündigungen geht, d.h. wenn Ihr Stromversorger Sie informiert, dass er den Preis erhebt und Ihnen ein kurzzeitiges Sonderkündigungsrecht einräumt. Dann sollten Sie selbst zum Papier und Stift greifen, damit die Frist nicht überschritten wird, aber auch wirklich nur dann.

Stromverträge mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit

Wenn Sie möglichst flexibel sein wollen und sich nicht bereits für eine feste Laufzeit festlegen wollen, dann sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Anbieter finden, der Ihnen die Möglichkeit einräumt, binnen einen Monats zu kündigen. Suchen Sie sich einen Anbieter, der Ihrem Preisgefüge entspricht und auch möglicher weise eine Preisgarantie anbietet. So sind Sie auch nach z.B. sechs Monaten noch auf der sicheren Seite und können sich dann noch immer in Ruhe überlegen, ob Sie wechseln wollen.

Stromverträge mit festen Laufzeiten

Da auch die meisten Stromanbieter möglichst genau planen wollen, gibt es auch Verträge mit festen Mindestlaufzeiten. Diese können ganz unterschiedlich lang sein. Von ein paar Monaten zu einem oder gar zwei Jahren. Meist haben diese Verträge den Vorteil, dass man entweder den Strom günstiger bekommt, ein Bonus eingeräumt wird, man eine Preisgarantie damit einhergeht etc.. Im besten Fall ist es sogar eine Kombination aus mehreren Vorteilen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nach Ende der Laufzeit für sich selbst feststellen müssen, ein Minusgeschäft gemacht zu haben.

Stromverträge mit festen Strompaketen/Verbrauchsanteil

Wenn Sie Ihren Verbrauch ganz genau kennen, kann es sein, dass sich ein Angebot über ein festes Strompaket für Sie rechnet. Sie schließen dann einen Vertrag ab, der ganz genau den maximalen Verbrauch auf ein Jahr umschliesst, d.h. einen Maximalverbrauch von 2400 kWh. Nachteilig an dieser Art der Vertragsgestaltung ist, dass Sie ein Mehrverbrauch ggf. teür zu stehen kommen kann und dass Sie keine Rückerstattung bekommen, so Ihr Verbrauch unter der Paketgrenze liegt. Auch kann es sein, dass Sie diese Art der Vertragsform nur buchen können, wenn Sie bereit sind das gesamte Jahr bereits per Vorkasse zu bezahlen. Achten Sie also darauf, ob Ihr Geldbeutel das zulässt und ob die dadurch entstandene Ersparnis die Einmalausgabe entlohnt.

Stromverträge mit Rabatten oder Bonusauszahlungen

Verträge, in denen ein Bonus oder ein Rabatt in Aussicht gestellt wird, müssen nicht immer eine feste Mindestlaufzeit haben, aber meist wird die Auszahlung des Rabatts oder Bonus erst nach der ersten Jahresrechnung wirksam. Wer also vorher wechselt, verwirkt seinen Bonus. Die Anbieter haben Ihre Boni und Rabatte in Ihren Tarifinformationen mit aufgelistet. Meist werden diese dann verrechnet, z.B. mit der Jahresrechnung.

Stromverträge mit Preisgarantie

Wie bereits beschrieben haben die meisten Anbieter mittlerweile Verträge, in den Sie zumindest über einen bestimmten Zeitraum eine Preisgarantie. Achten Sie darauf, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, damit auch Sie auf der sicheren Seite sind und prüfen Sie nach Ablauf des Zeitraums darauf, ob sich die neün Konditionen weiterhin zu Ihrem Vorteil rechnen.

Wenn Sie sich umsehen, werden Sie feststellen, dass die meisten Verträge aus mehreren der oben genannten Bestandteile bestehen. Prüfen Sie also genau, was für Sie das Beste und Sinnvollste ist.


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