Liberaler Strommarkt in Deutschland
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Liberaler Strommarkt in Deutschland
01.03.2013

Ende der 90er erfolgte auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes die Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Das Energiewirtschaftsgesetz sollte dem Verbraucher die freie Wahl seines Stromlieferers ermöglichen. Zugleich erhielten die Stromanbieter die Möglichkeit, ihren Strom auch überregional anzubieten. Ziel war es, den Wettbewerb der verschiedenen Stromunternehmer zu stärken und den Zugang für den Verbraucher zu erweitern. In erster Reaktion auf diese Liberalisierung fielen zunächst die Strompreise. Doch durch die zunehmende Konsolidierung der Anbieter und die erneute Herausbildung weniger marktbeherrschender Stromlieferanten stiegen die Preise schnell wieder an. Erst im Jahr 2005 wurde mit der Gründung der Bundesnetzagentur ein weiterer Schritt zur Festigung der Liberalisierung gelegt. Diese Regulierungsbehörde war vor allem dafür verantwortlich, jedem Stromanbieter den Zugang zu den Versorgungsnetzen zu ermöglichen und somit faire Preise für die Verbraucher zu gewährleisten.

In den letzten Jahren sind die Strompreise erneut angestiegen. Bei einem Wechsel besteht beim Verbraucher jedoch oft die Angst vor möglichen Insolvenzen kleinerer Anbieter oder nicht funktionierenden Stromlieferungen. Damit sich die Liberalisierung aber zunehmend durchsetzen kann, müssen auch die Verbraucher ihr Recht, zum günstigen Anbieter wechseln zu können, wahrnehmen. Erst durch die Aktivität der Verbraucher wird auch der Wettbewerb zwischen den großen und kleineren Stromanbietern gefördert. Wenn die marktbeherrschenden Anbieter einem gewissen Preisdruck durch Wegfall der Kunden ausgesetzt sind, kann auch der Preiswettbewerb besser funktionieren. Darüber hinaus ziehen auch die Verbraucher durch einen Wechsel einen großen Vorteil – Strom zu günstigeren Preisen.

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