Hamburg geht gerichtlich gegen Vattenfall vor
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Hamburg geht gerichtlich gegen Vattenfall vor
09.11.2010

Die Hansestadt Hamburg, genauer die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde (BSU), zieht gegen Vattenfall vor Gericht. Hintergrund sind die Konzessionsverträge von 1994 für das Hamburger Strom- und Fernwärmenetz. In diesen überträgt Hamburg dem Betreiber Vattenfall die Nutzung der Netze. Die Verträge laufen 2014 aus; danach will die Hansestadt die Strom- und Fernwärmenetze wieder selbst betreiben. Vattenfall will jedoch das Fernwärmenetz nicht wieder hergeben. Das Energiewirtschaftsgesetz legt Fernwärme als "nicht regelungswürdigen Bereich" fest. Nach Meinung des Energieversorgers ist deshalb die so genannte "Endschaftsregelung der Konzession", welche die Verträge in vier Jahren beendet, nicht wirksam. Das Gesetz trat übrigens nach Abschluß der Verträge in Kraft. Außerdem geht es auch um Informationsansprüche. Die Stadt Hamburg hat Informationen angefordert, die wettbewerbsrelevant sind, so Vattenfall. Deshalb könnten diese nicht preisgegeben werden. Die BSU bezieht sich dagegen auf die Konzessionsverträge – hier sei dieser Informationsanspruch geregelt.

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