EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) trat am 1.April 2000 in Kraft; mittlerweile ist die 3. Novelle durch den Bundestag bestätigt worden. Hier wird die Einspeisung von Strom, der aus erneuerbaren Energien oder KWK gewonnen wird, durch Bonus und Zuschläge gefördert. Das Ziel des novellierten Gesetzes ist, den Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung bis zum Jahre 2020 auf 30% zu erhöhen
|
Lexikon Index
|
Nachrichten
>
Ältere Nachrichten
|