Stromkennzeichnung, Strommix
Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz müssen Anbieter offenlegen, aus welchen Energiequellen sich ihr Strom zusammensetzt. Prozentual wird angegeben, wie hoch der Anteil an Atomkraft, an fossilen Energieträgen und an eneuerbaren Energien ist. Außerdem wird ersichtlich gemacht, wieviel Kohlendioxid-Emissionen und wieviel radioaktiver Abfall bei der Erzeugung des Stroms anfallen. Die Angaben werden jedes Jahr im Dezember aktualisiert und veröffentlicht und beziehen sich auf den Strommix des vorhergehenden Jahres.
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