Erklärung EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
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EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Nach der Gesetzesnovelle zum Energiewirtschaftsrecht vom 29. April 1998 müssen Stromerzeuger nicht mehr ihr eigenes Verteilungsnetz betreiben. Damit begann die Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Das Zweite Gesetz zur Neuregelung trat am 13. Juli 2005 in Kraft, mit welchem die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen und umweltverträglichen Konditionen sichergestellt werden soll. Die 3. Novellierung trat 2008 in Kraft und liberalisiert den Wettbewerb für die Zähler und Mess-Stellen. Im Gesetz ist außerdem festgelegt, daß die Anbieter offenlegen müssen, aus welchen Energiequellen sie ihren Strom herstellen.



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